Dreßler/Adrian: Hessische Kommunalverfassung
23. Auflage, 2021, Kohlhammer-Verlag Stuttgart

Preis: 14,00 Euro.

Dieses Buch mit den  Gesetzestexten, die zur Kommunalverfassung gezählt werden (Hess. Gemeindeordnung, Hess. Landkreisordnung, Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlordnung und Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit) ist nun zum Stand 1. Januar 2021 bereits zum 23. Mal neu aufgelegt worden.

Der Hessische Landtag änderte seit dem Start seiner aktuellen Legislaturperiode am 18.1.2019 - und damit seit dem Erscheinen der Vorauflage - die Kommunalverfassung erneut - und das gleich vier Mal. Insbesondere das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik vom 7. Mai 2020, die sog. Ausländerbeiratsnovelle, mit der die Regierung Bouffier/Al Wazir ihre Koalitionsvereinbarung vom 23.12.2018 umsetzte, enthielt zahlreiche und umfangreiche Änderungen. Eine Neuauflage des Buches rechtzeitig zu den Kommunalwahlen am 14.3.2021 und dem Start der neuen Kommunalwahlperiode am 1.4.2021 war damit unumgänglich.

Dieses Buch ist mehr als eine Textausgabe und gehört daher in vielen Kommunen zum unentbehrlichen Handwerkszeug der Kommunalparlamentarier (in den Gemeindevertretungen, den Orts- und Ausländerbeiräten sowie in den Kreistagen) und der Verwaltungsbediensteten.

 

Im Vorwort jeder neuen Auflage gebe ich Auskunft über die Änderungen, die die Hessische Kommunalverfassung seit der Veröffentlichung der Vorauflage erfahren hat.   
Um ein tieferes Verständnis bei den Lesern für die Top-Themen des Kommunalrechts und der Kommunalpolitik zu ermöglichen, habe ich das Vorwort um 4 weitere Abschnitte ergänzt:

In einer knapp 25-seitigen Einführung erkläre ich die Grundzüge der Hess. Kommunalverfassung. Gemeindeordnungen sind Grundurkunden des politischen Lebens, von kaum geringerer Bedeutung als die Verfassungen des Bundes und erst recht der Länder. Beim Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg standen sie allein zunächst im Blickpunkt, weil die Amerikaner und Briten überzeugt waren, dass eine gesunde und lebensfähige Demokratie nicht von außen und oben angeordnet werden könne, sondern von unten und vom eigenen Volk her wachsen müsse. Mit den Gemeindeordnungen sollten die "Graswurzeln der Demokratie" in Deutschland angesät werden. Die amerikanische High Commission over Germany bezeichnete die Gemeindeordnung dementsprechend auch als die "Verfassung des kleinen Mannes". Daher tragen die hier vorgestellten Gesetze zu Recht den Titel "Kommunalverfassung".

Im Hinblick auf den Kampf der Kommunen gegen den Bund und vor allem die Länder um den Erhalt ihrer Selbstverwaltung (Stichworte: Konnexitätsprinzip, Kommunale Verfassungsbeschwerde, Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen, Kommunalkammer), habe ich auch die grundlegenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Kommunen im Grundgesetz und in der Hessischen Landesverfassung in das Buch aufgenommen.

Zum Gesetzestext selbst geben wir an vielen Stellen mittels Fußnoten weiterführende Hinweise und Erläuterungen. Allein zur HGO habe ich 189 Fußnoten angebracht.

Abgerundet wird das Buch mit dem Stichwortverzeichnis.

Wer das Buch bestellen will, kann dies direkt beim Kohlhammer-Verlag erledigen.
Dort finden Sie als Leseprobe auch das Inhaltsverzeichnis, das Vorwort und einen Auszug aus der Einführung.
Ebenso können Sie dort das Buch in verschiedenen E-Book-Formaten erwerben und herunterladen.

Insbesondere für Kommunen - bei Bestellung mehrer Exemplare - ist wegen der damit verbundenen Preisreduzierung (Mengenpreise!) - die Verwendung des Kohlhammer-Bestellscheins eine Option.

Sie können gern an dieser Stelle auch die Rezension des Kommunalrechtsreferenten beim Hessischen Landkreistag, Tim Ruder, zur Vorauflage im Staatsanzeiger des Landes Hessen vom 12.  August 2019 (S. 747) nachlesen.

Das VG Darmstadt hat einmal mit Urteil vom 22.1.1998 (Az. 3 E 1516/97) im Hinblick auf eine fehlerhafte Wahl in der konstituierenden Sitzung einer Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass der Parlamentsvorsteher daran jedenfalls keine Schuld trage, zumal er den neuen Mandatsträgern zuvor die Textausgabe „Hessische Kommunalverfassung“ zugeschickt habe.

Ich führe bei diesem Buch seit 1993, seit der 12. Auflage, das Autorenteam an. Seit der 13. Auflage zeichnet meine Co-Autorin, Ulrike Adrian, Kommunalverfassungsreferentin beim Hessischen Städte- und Gemeindebund, für den wahl- und den verbandsrechtlichen Teil verantwortlich.
Der HSGB zeichnet auch als Herausgeber der Reihe „Kommunale Schriften für Hessen“ verantwortlich.
 
 

Zum Wert der Verfassung

„Sie (sic: die Verfassung) wird binden, bilden, heben;
sie wird die Gemüter vereinen, indem sie alle nach einem Ziele streben;
sie wird den Geist zu ernster, edler Beschäftigung reifen und verhindern,
dass er in Müßiggang, in Genüssen der Sinnlichkeit und kindischen Eitelkeit oder in eigennütziger Beschäftigung untergeht;
sie wird dem Einzelnen ein Gefühl seines Werts geben, indem sie seine edleren und besseren Kräfte in Anspruch nimmt!“.

Aus der Eröffnungsansprache des Freiherrn vom und zum Stein an den ersten westfälischen Provinzial-Landtag, dessen Vorsitzender er war, am 29.10.1826  in Münster;
Stein dankte dem König für die Wiederherstellung der ständischen Verfassung in Westfalen.

Mögen sich aus der Hessischen Kommunalverfassung die von Stein beschriebenen „wohltätigsten Folgen“ entwickeln.

 

© Ulrich Dressler, 22.03.2021