Das
Das Buch „Hessen. Land und Politik“ ist
im Herbst 2003 im
Kohlhammer-Verlag (Stuttgart) erschienen.
Mit seinen 340 Seiten kostet es beim Verlag und im Buchhandel – mit festem Einband – 29,80 Euro. Es ist aber auch als Taschenbuch bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung - und zwar nicht nur für hessische Bürger ("ohne Hessenbindung") - gegen eine kleine Gebühr in Höhe von 2 Euro erhältlich.
Die Hessische Landeszentrale für politische Bildung hat das Buch als 6. Band ihrer „Schriften zur politischen Landeskunde Hessens“ herausgegeben. Ziel der Landeszentrale und der Autoren ist es, in insgesamt 13 Kapiteln die Geschichte des heutigen Bundeslandes Hessen und die Grundlagen seiner demokratischen Staatsform darzustellen:
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten,
Verfolgung und Widerstand in Hessen. 1933 - 1945
Das Buch greift im Kern zurück auf den 1993 herausgegebenen und mittlerweile vergriffenen Band 1 der Schriften zur politischen Landeskunde Hessens („Hessen. Eine politische Landeskunde“). Es wurde jedoch gegenüber der „Vorauflage“ nicht nur umfassend aktualisiert, sondern auch um vier neue Kapitel erweitert. Für weitere vier der restlichen neun Beiträge zeichnen nunmehr neue Autoren verantwortlich.
Bei den beiden Herausgebern, Klaus Böhme und Dr. Bernd Heidenreich, handelt es sich um den Direktor und den ständigen Vertreter des Direktors der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung. Sie haben für das Werk eine knappe, aber informative Einleitung verfasst. Dr. Bernd Heidenreich hat darüber hinaus in einem Anhang die Ergebnisse der Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen seit Bestehen des Bundeslandes Hessen zusammengestellt, sämtliche Landesregierungen aufgeführt sowie weiterführende Literaturhinweise aufgelistet. Das Buch wird abgeschlossen mit einer kurzen Vorstellung der Autorinnen und Autoren.
Der Versuch der Herausgeber, mit diesem Buch einen Beitrag zur Landesidentität und zur demokratischen Selbstvergewisserung zu leisten, ist aus meiner Sicht – nach Lektüre des gesamten Bands - als äußerst gelungen zu bezeichnen. Ich empfehle das Werk allen, die sich für die Vergangenheit der seit 1946 zu „Hessen“ zusammengefassten Regionen, für die politische Gegenwart und für die Zukunftsfragen dieses Bundeslands interessieren.
In dem Buch „Hessen. Land und Politik“ zeichne ich für den Beitrag „Die kommunale Selbstverwaltung“ (S. 273 bis 294) verantwortlich.
Insofern habe ich gegenüber der „Vorauflage“ Herrn Prof. Dr. Hans Meyer, 1993 noch Professor für Staats-, Verwaltungs- und Finanzrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, „abgelöst“. Die Herausgeber betonen in ihrer Einleitung, dass sie mit mir einen „Praktiker der Verwaltung“ zur Erläuterung der „kommunalen Struktur Hessens, der Funktionsweise der Kommunalverfassung sowie der Geschichte und der politischen Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung“ gewinnen konnten.
Meiner Darstellung liegt folgende Gliederung zu Grunde:
1. Die kommunale Struktur
2. Die Gewährleistung und die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung
3. Die Kommunalverfassung
4. Die Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung und der Bürgerentscheid
5. Der Gemeindevorstand/Magistrat und der Bürgermeister
6. Landkreise und Regionalreform
7. Literaturhinweise und Internetadressen.
Sollten die nachstehend aufgeführten Fragen Ihr Interesse finden, dann sei Ihnen das von mir verfasste 12. Buchkapitel „Die kommunale Selbstverwaltung“ zur Lektüre empfohlen:
Wann bezeichnet
man eine hessische Gemeinde als Stadt oder gar als Sonderstatus-Stadt, wann ist
sie kreisfrei?
Welche Stadt hat
das größte Kommunalparlament in der Bundesrepublik Deutschland?
Wo findet sich die
höchstdotierte Beamtenstelle in Hessen?
Wer war die erste hessische
Oberbürgermeisterin?
Warum gibt es in Hessen nach wie
vor 21 Landkreise und nicht 4, 5 oder 6 Regionalkreise, wie es die Landes-CDU in
Oppositionszeiten jahrzehntelang - ebenso wie die Abschaffung der
Regierungspräsidien - gefordert hat?
Warum gibt es in
Hessen trotz des umstrittenen Planungsverbandes Ballungsraum
Frankfurt/Rhein-Main nur zwei kommunale Ebenen?
Warum ist der
Begründer der kommunalen Selbstverwaltung, der Freiherr vom und zum Stein, in
besonderer Weise mit Wiesbaden verbunden?
Ist das
Selbstverwaltungsrecht der Kommunen (Gemeinden und Landkreise) in allen Staaten
der Europäischen Union fester Bestandteil der demokratischen Staatsform?
Warum wird das im
Grundgesetz garantierte Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung ausgerechnet
vom Bund und den Ländern bedroht?
Welcher
Bundespräsident sprach den klassischen Satz „Gemeinden sind wichtiger als der
Staat“ auf hessischem Boden?
Warum führten die
Amerikaner nach dem 2. Weltkrieg in ihrer Besatzungszone die Demokratie „von
unten nach oben“ ein?
Warum wurden die
hessische und die bayerische Verfassung - anders als das Grundgesetz - per
Volksabstimmung angenommen?
Warum tut sich der
Bayerische Landtag leichter als das hessische Landesparlament mit der
Modernisierung der Landesverfassung?
Warum gab es nur
in Bayern einen Volksentscheid über die Verkleinerung des Landesparlaments?
Was ist das
Besondere an der hessischen Magistratsverfassung?
Warum dürfen
Mitglieder des Magistrats nicht im Kommunalparlament sitzen, Minister des Landes
aber Landtagsabgeordnete sein?
Was hat der
verfassungsrechtliche Grundsatz, dass das Volk die Staatsgewalt nicht nur bei
Wahlen, sondern auch in Abstimmungen ausübt, mit dem Bürgerentscheid zu tun?
Soll auch der
Ministerpräsident des Landes ebenso wie die Bürgermeister der Gemeinden
unmittelbar vom Volk gewählt werden?
Warum wird die Macht der Parteien dadurch zurückgedrängt, dass die Bürgerinnen und Bürger bei den Wahlen zu den Kommunalparlamenten kumulieren und panaschieren dürfen?
© Ulrich Dressler, 10.08.2007