Das Buch "Die Hessische Kommunalrechtsnovelle 2005" ist Anfang April 2005 im Kohlhammer-Verlag (Stuttgart) erschienen: Geben Sie einfach den Namen eines der Autoren bei "Suchen" ein.

Die Novelle vom 31. Januar 2005 ist eine wahrhaft einschneidende Veränderung des hessischen Kommunalrechts, ein gesetzgeberischer "Richtungswechsel" wie es ihn selten gegeben hat in der 60jährigen Geschichte des Bundeslands "Hessen".

Das Änderungsgesetz wurde zwar im Hessischen Landtag allein mit den Stimmen der CDU verabschiedet, jedoch bedeutet dies nicht, dass alle Oppositionsfraktionen auch sämtliche Inhalte dieser Novelle inhaltlich ablehnen. Wohl aber zeigt sich darin, wie umfassend diese Novelle ist, dass alle vier Themenfelder der Kommunalverfassung - die allgemeine Kommunalverfassung, das kommunale Wahl-, Wirtschafts- und Haushaltsrecht - betroffen sind und darüber hinaus noch andere Kommunalgesetze wie das Eigenbetriebsgesetz oder das kommunale Abgabengesetz.

Daher zeichnen für dieses Buch gleich vier Autoren verantwortlich, die für die o. a. Themenfelder verantwortlichen Beamten im Hessischen Innenministerium. Unser Ziel war die umfassende Information, die es den Leserinnen und Lesern erlaubt, die Zusammenhänge auch zwischen den einzelnen Spezialgebieten zu erkennen.

Vieles von dem, was mit dieser Novelle geregelt wird, trifft auf das Einverständnis der Kommunen, manches wurde von ihnen sogar gefordert, einiges insbesondere im Verfassungs- und Wahlrecht wurde erst - nach anfänglicher Ablehnung der Landesregierung - im Laufe des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens durch Änderungsanträge der CDU-Fraktion aufgenommen. Vor diesem Hintergrund wirkt es geradezu symbolisch, dass die dritte und abschließende Lesung des Gesetzentwurfs wegen des Umbaus des Plenarsaals im Rathaus der Landeshauptstadt Wiesbaden stattfand und die
Wiesbadener Stadtverordnetenvorsteherin die Landtagsabgeordneten bei dieser Gelegenheit ausdrücklich daran erinnerte, wie groß der Anteil der Hessischen Kommunalverfassung, der unechten Magistratsverfassung, am Erfolg des Bundeslands Hessen ist, das im Jahr 2005 seinen 60. Geburtstag feiert.

Einige Inhalte dieser Novelle werden jedoch von den Kommunen entschieden abgelehnt, insbesondere im Kommunalen Wirtschaftsrecht die erweiterten Prüfungsbefugnisse des Landesrechnungshofs und die Einführung des sog. Subsidiaritätsprinzips . Vergeblich hielten die Kommunen dem Land vor, dass es seinen Gemeinden und Landkreisen verbiete, was es sich selbst durchaus erlaube. Der Ton in der Anhörung der kommunalen Vertreter durch den Innenausschuss des Landtags am 13. Oktober 2004 war stellenweise recht rau; anders lässt es sich wohl kaum bezeichnen, wenn ein CDU-Oberbürgermeister an seine Parteikollegen appelliert: "Öfters mal an die eigene Nase fassen, dann kommt man drauf!". Gelegentlich unter Hinweis auf die Verkündung des Änderungsgesetzes am Aschermittwoch, dem 9. Februar 2005,  geäußerte Befürchtungen, mit dieser Novelle sei es mit der kommunalen Selbstverwaltung in Hessen vorbei, sind allerdings überzogen.

Notwendig ist eine Versachlichung der Diskussion. Schlagwörter wie Doppik, Subsidiarität, Ein-Personen-Fraktionen, versorgungserhaltender Rücktritt oder erschwerte Wahlprüfung müssen zunächst einmal verstanden werden!
Das wollen wir mit diesem Buch erreichen. Sie können hier schon unser Vorwort lesen.