Buchbesprechung (veröffentlicht in StAnz. 1999 S. 1758)

Umweltschutz durch kommunales Satzungsrecht (Bauleitplanung - Abfall - Abwasser - Abgaben - Baumschutz) von Gertrude Lübbe-Wolff (Hrsg.). 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, 1997. 384 S., fester, folienkaschierter Einband, 128,-- DM. Erich Schmidt Verlag, Berlin, Bielefeld, München. ISBN 3-503-04095-1 

Schon seit einigen Jahren verstehen sich die Kommunen in Deutschland gerade beim Umweltschutz nicht mehr nur als Betroffene einer Politik, die auf anderer Ebene gemacht - oder auch versäumt - wird, sondern beginnen, ihre eigenen umweltpolitischen Handlungsspielräume systematisch zu nutzen. Dabei sind Satzungen das wichtigste Instrument kommunaler Umweltgestaltung, da die Kommunen insbesondere auf diesem Weg die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Umweltressourcen setzen und auf das umweltrelevante Verhalten ihrer Bürger einwirken. Bezeichnenderweise appelliert die neue Staatszielbestimmung "Umweltschutz" in Art. 26 a der Hessischen Verfassung ausdrücklich an die Verantwortung der Gemeinden ebenso wie die Agenda 21 der Konferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro 1992.

Die Beiträge in diesem von der Bielefelder Professorin Dr. Lübbe-Wolff herausgegebenen Werk befassen sich mit den wichtigsten Satzungen im Bereich des kommunalen Umweltschutzes. Die einzelnen Kapitel untergliedern sich daher in Bauleitplanung (Thomas Bunge), Abfallsatzung (Nicole Pippke), Abwassersatzung (Lübbe-Wolff), Baumschutzsatzung und -verordnung (Karl-Heinz Führen), Abgabensatzungen (Annette Steenken, Adreas Wiebe, Gertrude Lübbe-Wolff und Monika Böhm). Das von Monika Böhm verfasste Schlusskapitel des Buches "Autonomes kommunales Satzungsrecht" befasst sich mit der ebenso umstrittenen wie gerade für die Reichweite der kommunalen Regelungskompetenzen im Umweltschutz bedeutsamen Frage, ob die Kommunen satzungsrechtliche Regelungen, die Rechte der Bürger berühren, nur aufgrund spezieller gesetzlicher Ermächtigungen treffen dürfen, oder ob sie zu solchen Regelungen auch allein aufgrund der ihnen verfassungsrechtlich zugewiesenen Satzungsautonomie (vgl. § 5 HGO) berechtigt sind. Alle Beiträge sind für die hier vorzustellende Neuauflage aktualisiert worden. Sie stellen, wenn möglich unter Einbeziehung vorhandener Mustersatzungen, erprobte bzw. in der Praxis diskutierte Regelungsmöglichkeiten vor und erläutern und bewerten sie unter ökologischen, vollzugspraktischen und vor allem natürlich auch rechtlichen Gesichtspunkten. Die juristische Darstellung ist aus hessischer Sicht auch dann lesenswert, wenn eine Mustersatzung aus einem anderen Bundesland (z.B. Nordrhein-Westfalen im Kapitel "Baumschutzsatzung und -verordnung") im Vordergrund der Betrachtung steht. Das ist in den Augen des Rezensenten das eigentlich Besondere und Verdienstvolle an diesem Buch, weiß er doch aus eigener Anschauung (vgl. Dreßler/Rabbe, "Kommunales Baumschutzrecht") nur zu gut, welch schwieriges Unterfangen es ist, rechtliche Erläuterungen von allgemeinem Interesse zu einer (Muster-)Satzung zu geben, wenn sich das zugrunde liegende Landesrecht nicht unerheblich voneinander unterscheidet.

Das Buch ist in erster Linie ein Ratgeber für Kommunen zur umweltfreundlichen, praxisgerechten und rechtlich einwandfreien Gestaltung der wichtigsten umweltbezogenen Satzungen. Daneben ist es gleichermaßen auch für Justiz- und Universitätsjuristen, Anwälte, Unternehmen, Umweltverbände und andere Interessenten wichtig, die sich Klarheit über die Reichweite und Grenzen kommunaler Regelungsmöglichkeiten im Umweltschutz verschaffen möchten. Wie schwierig die Beurteilung dieser Frage im Verhältnis zu den Regelungskompetenzen des Bundes und der Länder ist, wurde jüngst wieder einmal durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.5.1998 zur kommunalen Verpackungssteuer der Stadt Kassel belegt (vgl. HSGZ 1998 S. 279).

Dem genannten Adressatenkreis ist das hier vorgestellte Buch ohne Abstriche zu empfehlen. 

Ministerialrat Ulrich Dreßler

© Ulrich Dressler, 04.08.2007