Buchbesprechung (veröffentlicht in StAnz. 2001 S. 172)

Internet für Juristen (Eine praxisorientierte Einführung). Von Paul Tiedemann. 1. Auflage 1999, 154 Seiten, kart., 34,00 DM. Primus Verlag, Darmstadt. ISBN 3-89678-113-8

Das weltweite Computernetzwerk ist heue in aller Munde. Insbesondere in den Naturwissenschaften hat sich das Internet inzwischen als internationales Forschungs- und Kommunikationsmittel etabliert. Viele Rechtswissenschaftler scheinen diesem Medium jedoch noch immer etwas skeptisch oder gar hilflos gegenüber zu stehen. Jedoch wird auch die Arbeit der Juristen zukünftig immer mehr von dem Medium Internet beeinflusst werden. Das vorliegende Buch wendet sich daher in erster Linie an jene, die mit dem Internet noch nicht vertraut sind, und zeigt die Möglichkeiten auf, die das Internet bietet, um wissenschaftliches Arbeiten zu unterstützen.

Im ersten Teil seines Buches stellt der Autor zunächst das Internet im allgemeinen und seine einzelnen Dienste vor; in leicht verständlicher Sprache werden die technischen Grundlagen des Internet erläutert. Im zweiten Teil werden wichtige fachbezogene Adressen aus dem Internet zusammengestellt und beschrieben. Hier sind natürlich nach dem Redaktionsschluss (Januar 1999) zwischenzeitlich viele neue interessante www.-Adressen hinzugekommen; für den Anfänger ist es aber durchaus nützlich zu erfahren, was z.B. "Foren", "Newsgroups" oder "Listserver" sind. Im Übrigen sei in diesem Zusammenhang für den interessierten Leser die seit 1998 in regelmäßigen Abständen erscheinende Serie "Internet und Juristen" in der NJW empfohlen. Im dritten Teil des Buches wendet sich der Autor sozusagen an Fortgeschrittene, nämlich an Juristen die selbst im Internet publizieren wollen. Der Band wird abgerundet mit einem Anhang, weiterführenden Literaturhinweisen, einem Glossar sowie einem Register.

Hervorzuheben ist noch der elektronische Anhang des Buches: Wer sich auf die dort vom Autor genannte Adresse (der wissenschaftlichen Buchgesellschaft Darmstadt) im Internet begibt, kann sich etliche der von ihm empfohlenen digitalen Angebote (z.B. Links zu wichtigen juristischen Katalogen, zu Dekompressionsprogrammen sowie zu kleinen Grafiken für das Design einer Web-Seite) gleich herunterladen. Im Übrigen lohnt es sich, im Internet auch die eigene Homepage von Dr. Tiedemann, der hauptberuflich Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ist, zu besuchen: Dort findet sich insbesondere der Entwurf einer neuen hessischen Verfassung sowie ein Diskussionsforum zur Reform der Landesverfassung.

Ministerialrat Ulrich Dreßler

© Ulrich Dressler, 04.08.2007