Wenn Sie sich umfassend über meine (nebenamtliche) schriftstellerische Tätigkeit informieren möchten, erhalten Sie dazu auf dieser Website die Gelegenheit.
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Sie sehen mich hier bei einem Vortrag beim Volksbildungswerk Hochheim am Main am
29. Januar 2010. Das Foto hat der Redakteur Jürgen Kunert für seinen Veranstaltungs-Bericht "Über die Keimzelle der Demokratie" in der wöchentlich erscheinenden Hochheimer Zeitung vom 5.2.2010 gemacht.
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Die meisten
Menschen, die meinen Namen kennen, werden ihn auf dem Umschlag eines Buches gelesen haben,
allerdings in der korrekten Schreibweise mit "ß", also: "Dreßler". Im Internet halte ich es damit aber nicht so genau, daher firmiere ich auf meiner Website unter "Dressler". Damit will ich unnötige Komplikationen vermeiden.
Beispielsweise findet man in manchen Web-Katalogen
meine Veröffentlichungen nur, wenn man "Dressler" eingegeben
hat. |
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Was steht an, was gibt es Neues von mir zu lesen? Im Januar des Jahres 2022 ist die Neuauflage der "Spielregeln der Demokratie in den hessischen Gemeinden" erschienen. Über die Gelegenheit, diese stark nachgefragte Broschüre in der Zielkurve meines Berufslebens noch einmal zu aktualisieren, habe ich mich gefreut. |
Die 3. Auflage der Broschüre "Die
Spielregeln der Demokratie in den hessischen Gemeinden"
![]() und kann bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung kostenlos bestellt oder online im pdf-Format heruntergeladen werden. |
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Die
23. Auflage der Textausgabe von Dreßler/Adrian "Hessische Kommunalverfassung"
Allen neu gewählten Mandatsträgern in den Gemeindevertretungen, Orts- und Ausländerbeiräten sowie Kreistagen steht somit wieder ein gutes Arbeitsmittel für die neue am 1.4.2021 beginnende und bis zum 31.3. 2026 laufende Kommunalwahlperiode zur Verfügung. |
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Die 26. Ergänzungslieferung zum Loseblatt-Kommentar "Hessische Gemeindeordnung"
Wir waren fleißig im Corona-Jahr 2020 und haben eine 324 Seiten starke Nachlieferung zu unserem HGO-Kommentar aufgelegt. Ich habe natürlich auch wieder ein Vorwort verfasst, in dem ich auf sämtliche HGO-Novellen seit der letzten Ergänzungslieferung zurückblicke. Die Taktfolge, die die schwarz-grüne Regierungskoalition dabei an den Tag legt, spricht nachdrücklich für das vom Kohlhammer-Verlag gewählte Format des Loseblatt-Kommentars. Außerdem habe ich wie gewohnt Teil A des Kommentars (HGO-Text) auf den neuesten Stand gebracht und Teil C des Kommentars bereichert um eine aktuelle Fassung des KGG. Teil C des Kommentars wird übrigens verschlankt durch die ersatzlose Herausnahme der Kommunalen Stellenobergrenzenverordnung (C8). Eine gute Nachricht für die Gemeinden und für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte auf den Schlüsselpositionen der Gemeindeverwaltung (z.B. Hauptamts- oder Kämmereileiter). |
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Im Januar
2021 habe ich zusammen mit meinem ehemaligen Kollegen und Landeswahlleiter a.D. Wolfgang Hannappel eine
Neuauflage meines 12. Buches
veröffentlicht, den Leitfaden für die Durchführung von
Bürgerbegehren, Vertreterbegehren und Bürgerentscheide im Lande Hessen -
Ausgabe 2021.
Eine Hilfe für alle – ob einfache Bürger, Verwaltungsmitarbeiter oder Kommunalpolitiker – die sich für die in einzigartiger Weise Akzeptanz schaffende und befriedende Wirkung des Bürgerentscheids interessieren. Die Abstimmung über eine Sachfrage durch das Volk ist die urdemokratische Entscheidungsform schlechthin. Hier geht es echte Bürgerbeteiligung. Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz lautet: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird von ihm in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt“.
Speziell zum
Vertreterbegehren habe ich auch einen Aufsatz in der HSGZ 02/2017
veröffentlicht. Dieser Aufsatz ist quasi ein Seiten-Projekt meiner
Arbeit an dem o.a. Leitfaden. Er enthält all das, was ich zu dem Thema
weiß, aber in dem streng praxisorientierten Leitfaden nicht unterbringen
konnte. |
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Im Mai 2020 hat die von mir als Rechtsreferendar an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer gefertigte Arbeit "Die Rechtsnatur der Zusage (Zusicherung) und die praktischen Folgen ihrer Bestimmung" das Licht der Öffentlichkeit erblickt. "Entweder abwegig oder ihrer Zeit voraus" meinte mein Professor damals. Ich gehe natürlich (nach wie vor) von Letzterem aus und glaube, dass meine Forschungen und Thesen auch heute noch - 35 Jahre danach - wertvoll sein können. Schließlich musste ich in meinem Berufsleben immer wieder einmal Stellung beziehen zur Verbindlichkeit von gelegentlich recht leichtfertig gegebenen Politiker- oder Wahlbeamten-Zusagen. Nachdem ich lange Zeit diese nur in Papierform existierende Arbeit verloren glaubte, habe ich mich jüngst über die Wiederentdeckung sehr gefreut und sie sogleich im GRIN-Verlag als Open-Acces-Veröffentlichung (kostenfrei für Online-Leser) publiziert.
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15 Volksabstimmungen in Hessen am 28. Oktober 2018 zur Änderung der
Landesverfassung - mit zumindest einer wesentlichen
Änderung: Viele wissen dass ich die interessierte Öffentlichkeit auf dieser Homepage im Rahmen der Präsentation des von mir mitverfassten Buches "Direkte Demokratie in den deutschen Ländern" (2005) über die seitherigen Versuche zur Reform der Hessischen Verfassung informiere. Lange hatte ich nur über vergebliche Versuche zu berichten. Doch im Jahr 2013 keimte neue Hoffnung auf, denn die (erste) schwarz-grüne Koalitionsvereinbarung vom 13. Dezember 2013 plante einen Verfassungskonvent. Den Koalitionsfraktionen gelang es in der Folge, zwei Oppositionsfraktionen (SPD und FDP) für das Reformvorhaben zu gewinnen. Die FAZ vom 11. November 2015 titelte: Vier Fraktionen für eine Reform der Landesverfassung!
Da trifft es sich gut, dass ich den von mir verfasste
Abschnitt zum Land Hessen in dem rechtsvergleichenden Buch "Direkte Demokratie in den
deutschen Ländern" (2005) an dieser Stelle allen, die die
Entwicklung in Hessen nachvollziehen möchten, als pdf-Dokument zum freien
Downloaden anbieten kann, weil das Buch mittlerweile bei der Hessischen
Landeszentrale für politische Bildung nicht mehr erhältlich ist.. Entsprechendes gilt für meinem Beitrag zum Buch
"Kommunalpolitik in den deutschen Ländern"
(2010 in 2. Auflage): |
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Mein jüngster
Aufsatz
"Kann die Auswahl zwischen dem einmaligen und dem
wiederkehrenden Straßenbeitrag per Bürgerentscheid getroffen werden? - auch
und insbesondere nach der jüngsten KAG-Novelle vom 28. Mai 2018 (GVBl. S.
247)", veröffentlicht im Oktober 2018, hat Staub aufgewirbelt.
Meine Auffassung, dass die Gemeinden, sofern sie nicht nach der novellierten
HGO die reine Steuerfinanzierung für die Sanierung ihrer maroden Straßen
wählen, die dann notwendige Entscheidung über den Erhebungsmodus des
Straßenbeitrags - einmalig oder wiederkehrend - den Bürgern per
Vertreterbegehren überlassen dürfen bzw. die Bürger diese Entscheidung per
Unterschriftensammlung (Bürgerbegehren) an sich ziehen können, fand sogleich
den Widerspruch des HSGB.
Der Innenminister, die Koalitionsfraktionen und letztlich auch der
Gesetzgeber sind meiner Argumentation aber gefolgt. Mit der Novellierung
des
§ 8b Abs. 2 Nr. 4 HGO im Rahmen der
HGO-Novelle vom 7. Mai 2020 sind nunmehr alle Zweifel beseitigt worden:
Der Bürgerentscheid ist möglich. |
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Meine Heimatgemeinde Nastätten feierte im Jahr 2017 200
Jahre Stadtrechte.
![]() Bei der Suche nach der ersten offiziellen Bezeichnung Nastättens als "Stadt" war ich behilflich. Meine Recherchen, die auf das Jahr 1817 hinausliefen, bilden das erste Kapitel des im Juni 2017 veröffentlichten Buchs "Nastätten - zwischen gestern und morgen". |
Kontakt:
Für Anregungen und Hinweise, insbesondere zu
meinen Büchern, bin ich dankbar; zögern sie nicht, Kontakt mit mir
aufzunehmen, denn über Ihr Feedback freue ich mich. Schreiben
Sie mir bitte an folgende Adresse
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© Ulrich Dressler, 07.02.2022