VORWORT
zur 17. Ergänzungslieferung zum HGO-Kommentar Schneider/Dreßler/Lüll
 

Seit dem Erscheinen der 16. Lieferung (Dezember 2003) wurde die Hessische Gemeindeordnung mehrmals und umfassend geändert. Im Einzelnen handelt es sich um das Zweite Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform vom 20.12.2004 (GVBl. I S. 506), die Kommunalrechtsnovelle vom 31.1.2005 (GVBl. I S. 54), das sog. Signaturgesetz vom 21.3.2005 (GVBl I S. 218), das Kommunalisierungsgesetz ebenfalls vom 21.3.2005 (GVBl. I S. 229) und das Dritte Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674).

 

In Teil A des Kommentars wurde der Text der Hessischen Gemeindeordnung komplett auf den neuesten Stand (17.10.2005) gebracht.

 

In der Kommentierung (Teil B) wurden (im Bereich der allgemeinen Kommunalverfassung) folgende Paragrafen neu bearbeitet: §§ 4, 136, 146a, 149 – 151 und 156. Schwerpunktmäßig beschäftig sich diese Ergänzungslieferung also damit, die Änderungen der Kommunalverfassung, die durch das Kommunalisierungsgesetz ausgelöst wurden, zu erläutern. Nach den Anfragen, die das Hessische Innenministerium in der jüngsten Vergangenheit erreicht haben, erschien es mir angezeigt, zunächst den neuen Aufbau der Landesverwaltung und die Art und Weise der Aufgabenübertragung vom Land auf die Gemeinden näher zu beleuchten.

 

Noch in diesem Jahr wird eine weitere Ergänzungslieferung erscheinen, denn bei einer Reihe von Paragrafen im Bereich der allgemeinen Kommunalverfassung entspricht der Gesetzestext – und damit erst recht die Kommentierung – nicht mehr dem Stand der Zeit, so dass eine Überarbeitung dringend Not tut. Im Einzelnen handelt sich um die §§ 8b, 11a, 19, 23/24a, 25, 35a/36, 36a, 37, 38, 39, 39a, 43, 46, 51, 55, 60, 62, 70, 71, 73, 76, 81, 82, 86, 137 und 147. Die Arbeiten für diese neue Ergänzungslieferung habe ich bereits aufgenommen. Bis zu deren Erscheinen muss ich wegen des aktuellen Normtextes der o. a. Vorschriften auf Teil A des Kommentars und wegen der Erläuterung der damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen vorübergehend vertrösten auf meinen Buchbeitrag „Allgemeine Kommunalverfassung“ (in Amerkamp/Dressler/Klein/Meireis, Die Hessische Kommunalrechtsnovelle 2005“ S. 19 ff.) und meinen Aufsatz „Die im Jahr 2004 in den Landtag eingebrachten Initiativen zur Änderung der Hessischen Kommunalverfassung“ (in HSGZ 2005 S. 2 ff.).

 

In der neuen Ergänzungslieferung werden auch wieder Erläuterungen zu den Vorschriften des Gemeindewirtschafts- und -haushaltsrechts enthalten sein. Für die Erläuterung der Paragrafen über das neue Haushaltsrecht auf der Grundlage der doppelten Buchführung konnte der Verlag erfreulicherweise meinen Kollegen Herrn Ministerialrat Kurt Amerkamp aus dem Hessischen Innenministerium als Mitarbeiter an diesem Kommentar gewinnen.

 

In Teil C des Kommentars (Ergänzende Vorschriften) wurden die Texte des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG = C 3) und des Gesetzes über die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung bei der Gesetzgebung in Hessen (Beteiligungsgesetz = C 4) auf den neuesten Stand gebracht.  

 

Nastätten, im Februar 2006                                                                                                                      Ulrich Dreßler

© Ulrich Dressler, 08.12.2006