Vorwort              Die Hessische Kommunalrechtsnovelle 2005, 1. Auflage, 2005

 

 

Die Hessische Landesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm für die 16. Legislaturperiode grundlegende Neuerungen für das kommunale Haushaltsrecht sowie die kommunalwirtschaftliche Betätigung angekündigt: Die Kommunen sollen künftig wählen können, ob sie mit dem weiter entwickelten kameralistischen oder einem neuen doppischen Haushalts- und Rechnungswesen arbeiten wollen. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen soll einer strikten Subsidiaritätsauffassung folgen; die Steuerungsmöglichkeiten der Vertretungskörperschaften gegenüber den kommunalwirtschaftlichen Gesellschaften sollen verbessert werden. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten der überörtlichen Prüfung erheblich erweitert worden. Schließlich waren nach entsprechenden Evaluierungen punktuelle Überarbeitungen im Kommunalverfassungs- und -wahlrecht angezeigt.

 

Dieses anspruchsvolle und für die kommunale Alltagsarbeit außerordentlich bedeutsame Vorhaben ist mit dem Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31. Januar 2005 (GVBl. I S. 54) verwirklicht worden. Der Entwurf der Landesregierung vom 5. Juli 2004 (LT-Drs. 16/2463) ist mit nur wenigen Modifikationen fast vollständig Gesetz geworden. Nun geht es darum, das geänderte Regelwerk in den Gemeinden, Städten und Landkreisen mit Leben zu füllen, um die angestrebten Ziele in der kommunalen Praxis zu erreichen.

 

Der vorliegende Band in der vom Hessischen Städte- und Gemeindebund herausgegebenen Schriftenreihe will hierzu einen Beitrag leisten, indem die neuen Texte der Hessischen Gemeindeordnung, der Hessischen Landkreisordnung und des Hessischen Kommunalwahlgesetzes zusammengestellt und die Schwerpunkte der Novelle – das kommunale Haushaltsrecht, das kommunale Wirtschaftsrecht, die allgemeine Kommunalverfassung und das Kommunalwahlrecht – von den zuständigen Fachleuten des Innenministeriums erläutert werden. Die Gesetzestexte sind in der Weise bearbeitet, dass die Änderungen durch Fettdruck kenntlich gemacht sind; darüber hinaus ist der jeweilige Teil der amtlichen Begründung angefügt, so dass die Motive zusammen mit dem Gesetzeswortlaut erkennbar sind. Der sehr ausführliche Allgemeine Teil der amtlichen Begründung ist gesondert abgedruckt. Er enthält die Leitlinien der Novelle und dokumentiert die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens, aus denen sich auch ablesen lässt, warum der eine oder andere Wunsch der kommunalen Praxis nicht aufgegriffen worden ist. Insgesamt soll damit den Kommunen ein aktuelles Hilfsmittel an die Hand gegeben werden, um sich in kurzer Zeit mit dem neuen Regelwerk, soweit es die kommunalen Stammgesetze betrifft, vertraut zu machen.

 

Artikel 3 bis 5, 7, 7a und 7b der Kommunalrechtsnovelle, die sich mit dem Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband, dem Eigenbetriebsgesetz, dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen, dem Finanzausgleichsgesetz, dem Beteiligungsgesetz und dem Gesetz über kommunale Abgaben beschäftigen, enthalten weniger umfangreiche Änderungen; sie sind daher in dem vorliegenden Band nicht abgedruckt.

 

 

Wiesbaden, im Februar 2005

 

Kurt Amerkamp       Ulrich Dreßler       Ralf Klein       Rolf Meireis